Wir helfen Ihnen!

Der Bestatter Wolfgang Schwarz: langjährige Tradition

Wir erledigen für Sie im Trauerfall die notwendigen Formalitäten, beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und übernehmen für Sie deren gesamte Organisation. Der Bestatter Wolfgang Schwarz berät Sie und hilft Ihnen bei der Regelung einer vernünftigen, individuellen Vorsorge von Bestattungen. Der langjährigen Tradition von Der Bestatter Wolfgang Schwarz verpflichtet, betrachten wir unsere Arbeit nicht als Beruf, sondern als Berufung.

Wir helfen Ihnen:

  • Bei der Wahl der Bestattungsart und des Friedhofes
  • Bei der Auswahl des Sarges, der Sargausstattung, der Sterbewäsche, der Urne
  • Bei der Gestaltung der Trauerfeier, Auswahl der Blumen, Dekoration und der musikalischen Umrahmung
  • Bei Sonderwünschen, die den Trauerfall betreffen

Sie allein bestimmen, welche Leistungen Sie wünschen.

Wählen Sie, was Sie persönlich für angemessen halten, und nicht, was andere von Ihnen erwarten.

Was ist im Trauerfall zu beachten?

  • Bei einem Sterbefall in der Wohnung sofort einen Arzt rufen, der den Leichenschauschein ausstellt.
  • Bestattungsinstitut beauftragen
  • Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Seniorenheim die benötigten Papiere bereithalten.

Folgende Papiere werden in einem Sterbefall benötigt:

  • Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde, wenn die/der Verstorbene verheiratet war
  • Sterbeurkunde des evtl. vorverstorbenen Ehepartners
  • Scheidungsurteil, wenn die/der Verstorbene geschieden war
  • Personalausweis/Pass der/des Verstorbenen
  • Versicherungsunterlagen, Rentenbescheid und Krankenkassen-Versicherungskarte der/des Verstorbenen
  • Grabkarte, falls ein Grab vorhanden ist

Welche Wege können wir Ihnen abnehmen?

  • Den Sterbefall beim zuständigen Standesamt anzeigen und die Sterbeurkunde/Bestattungsgenehmigung ausstellen lassen
  • Gesetzliche Rente abmelden
  • Vorschusszahlung auf laufende Rente beantragen (gilt nur für hinterbliebene/n Ehegattin oder Ehegatten)
  • Zu erwartende Versicherungsleistungen einfordern
  • Abmeldung bei der Krankenkasse und evtl. dem Versorgungsamt